näher als 2 Meter vom Rand eines Flachdaches darf, bei mehr als 3 Meter über Boden, nur mit Absturzsicherung gearbeitet werden!

näher als 2 Meter vom Rand eines Flachdaches darf, bei mehr als 3 Meter über Boden, nur mit Absturzsicherung gearbeitet werden!

Damit unsere Mitarbeiter bei Arbeiten auf dem Dach sicher oben bleiben

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) schreibt vor, welche Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei Bauarbeiten getroffen werden müssen. Im Jahr 2005 wurde bei uns im Interesse unserer Belegschaft die erforderliche Infrastruktur und Organisation in Zusammenarbeit mit der SUVA aufgebaut und erfolgreich umgesetzt.

Insbesondere wichtig und unumgäglich ist die Beachtung der Vorschriften für Arbeiten auf dem Dach. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 Meter darf nicht mehr ohne Absturzsicherung gearbeitet werden!

Verlangen Sie von uns einen Kostenvoranschlag für die geeignete Absturzsicherung für das Dach Ihres Gebäudes, damit bei Wartungsarbeiten und Reparaturen die Vorschriften für die Arbeitssicherheit erfüllt sind.

Durch diese Einmalinvestition entfallen bei Unterhaltsarbeiten und kleinen Reparaturen die Kosten für Hebebühne und Gerüst.

auf dem Steildach darf nur mit Absturzsicherung gearbeitet werden
auf dem Steildach darf nur mit Absturzsicherung gearbeitet werden
Montage eines Befestigungspunktes für die Seilsicherung
Montage eines Befestigungspunktes für die Seilsicherung
Auch bei Unterhaltsarbeiten gelten die Vorschriften für den Unfallschutz
Auch bei Unterhaltsarbeiten gelten die Vorschriften für den Unfallschutz

Wir planen und installieren Ihre Absturzsicherung auf dem Dach

Verantwortlichkeiten

Der Architekt/Planer muss ein Konzept für die Sicherheit bei Arbeiten auf dem Dach planen.
Der Bauherr/Eigentümer muss geeignete Vorrichtungen zur Verfügung stellen, damit die Sicherheit für Arbeiten auf dem Dach gewährleistet ist.
Unternehmer und Bauleitung müssen dafür sorgen, dass die Vorschriften der BauAV befolgt werden.

Sicherung für die Montage der Konterlattung
Sicherung für die Montage der Konterlattung

Vorschriften für Arbeiten auf Dächern (BauAV Kapitel 3)

Dieses Kapitel der BauAV ist für uns besonders wichtig. Hier sind die Vorschriften aufgeführt, welche auf dem Dach zwingend eingehalten werden müssen. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Personen, welche auf Dächern Arbeiten ausführen, gegen Absturz gesichert werden